Kurz erklärt
SLP arbeitet mit einem Standardlastprofil; RLM mit einem gemessenen Lastgang. Die Bundesnetzagentur nennt für Gas als SLP-Grenzen bis zu 1,5 Millionen kWh Jahresverbrauch und bis zu 500 kW Anschlussleistung. Eine Grenzzahl allein ersetzt nicht die Einstufung durch Ihren Netzbetreiber.
Was bedeuten Standardlastprofil und registrierende Leistungsmessung?
Ein SLP beschreibt die zeitliche Verteilung des Verbrauchs anhand eines standardisierten Profils. Eine RLM liefert dagegen den tatsächlich gemessenen Lastgang der Lieferstelle. Es geht damit um die Art der Verbrauchserfassung und nicht um einen bestimmten Gaslieferanten.
Die genannten Grenzen betreffen Gas. Sie sollten nicht mit Schwellenwerten für Strom verwechselt werden. Fragen Sie den Netzbetreiber, welche Einordnung für Ihre konkrete Messstelle gilt.
Wie erkenne ich, welche Messung mein Betrieb hat?
Schauen Sie in die Jahresabrechnung, den Liefervertrag und die Unterlagen Ihrer Messstelle. Notieren Sie Jahresverbrauch, Zählernummer und Marktlokations-ID. Wenn die Messart daraus nicht hervorgeht, fragen Sie den Netzbetreiber oder Messstellenbetreiber gezielt nach SLP beziehungsweise RLM.
Hilfreiche Anfrage: „Bitte bestätigen Sie die Messart unserer Gas-Lieferstelle und welche Verbrauchs- beziehungsweise Lastgangdaten für ein Lieferangebot zur Verfügung stehen.“ So klären Sie die Datenbasis, bevor Sie Angebote anfordern.
- Lieferadresse und Postleitzahl bereithalten.
- Jahresverbrauch in kWh statt nur einen Zählerstand in m³ notieren.
- Zählernummer und Marktlokations-ID übernehmen.
- Bei RLM nach einem verfügbaren Lastgangexport fragen.
Wann hilft ein Online-Vergleich und wann ein individuelles Angebot?
Für einen ersten Online-Vergleich nutzen Sie Postleitzahl und Jahresverbrauch. Prüfen Sie anschließend im Rechner, ob Ihre Lieferstelle und Messart unterstützt werden. Das Formular auf dieser Website führt zum Verivox-Gewerbegasvergleich und bestätigt selbst keine RLM-Eignung.
Wenn der Rechner die Lieferstelle nicht unterstützt oder ein Lastgang für die Kalkulation benötigt wird, fragen Sie Lieferanten nach einem individuellen Angebot. Übermitteln Sie Daten erst an den ausgewählten Empfänger und vergleichen Sie Angebote für denselben Lieferzeitraum.
Welche Angaben sollten in vergleichbaren Angeboten stehen?
Legen Sie für alle Anfragen denselben Jahresverbrauch, Lieferbeginn und Lieferzeitraum zugrunde. Bitten Sie um eine klare Aufstellung der enthaltenen und separat berechneten Kosten. So wird erkennbar, ob zwei Preisangaben tatsächlich dieselbe Leistung abdecken.
Bei einem Angebot mit variablen Preisen sollten Sie die Preisformel und ihre Bezugsgrößen verstehen. Ein einzelner Beispielpreis genügt nicht, um die Kosten über die gesamte Laufzeit zu beurteilen. Lassen Sie unklare Positionen vom Anbieter erläutern.
- Messart und Lieferstelle.
- Mengenannahmen und Lieferzeitraum.
- Preisbestandteile und Steuerbasis.
- Regeln für Mehr- oder Mindermengen, soweit vorgesehen.
- Laufzeit, Kündigung und Umfang einer Preisgarantie.
Häufige Fragen
Ist Gewerbegas ab 100.000 kWh automatisch RLM?
Nein. Für Gas nennt die Bundesnetzagentur SLP-Grenzen von bis zu 1,5 Millionen kWh pro Jahr und bis zu 500 kW Anschlussleistung. Die konkrete Einordnung bestätigt Ihr Netzbetreiber.
Ist ein RLM-Tarif immer günstiger?
Das lässt sich aus der Messart allein nicht ableiten. Vergleichen Sie die vollständigen Angebotskosten und Vertragsbedingungen für dieselbe Lieferstelle und denselben Zeitraum.
Bietet diese Website einen eigenen RLM-Angebotsservice?
Nein. Diese Website erläutert die Unterschiede und verlinkt auf den Verivox-Gewerbegasvergleich. Ob Ihre Messart dort unterstützt wird, prüfen Sie im Vergleich; eigene individuelle RLM-Angebote erstellen wir nicht.